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Lesedauer 3 Minuten Rückforderung von Hartz IV-Leistungen Wann muss zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II wieder zurück erstattet werden? (22.05.2010) Die Arge kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gezahlte ALG II (Hartz IV) Leistungen zurück fordern. Das kann in folgenden Fällen vorkommen: Bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, bei Schadenersatz bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme, § 15, Abs. 3 SGB II, bei der Erbenhaftung, § 35 SGB II und bei einem Ersatzanspruch bei verschuldeter Hilfebedürftigkeit laut §34 des SGB II. Meisten wird eine Aufrechnung nach §43 SGB II durch die Arge verwandt. Im folgenden wollen näher auf die benannten Voraussetzungen für Rückzahlungen an die Arge eingehen. Aufrechnung nach § 43 SGB II Eine Aufrechnung nach §43 SGB II ist nur dann möglich, wenn …
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