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Hartz IV: Rückzahlung durch Bauspar-Guthaben


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Guthaben bei einem Bausparvertrag führt zur Rückzahlung von Hartz IV-Leistungen

17.08.2011

Ein Verschweigen des Bausparvertrages mit erheblichem Guthaben verursacht eine komplette Nachzahlung des Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Das urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 12 AS 4994/10).

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