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Hartz IV Satz angeblich verfassungsgemäß

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Hartz-IV-Regelbedarf 2017 verfassungsgemäß: SG Dortmund: Pkw-Ausgaben müssen nicht berücksichtigt werden

15.07.2017

Mit dem seit 2017 geltenden Hartz-IV-Regelbedarf für alleinstehende Langzeitarbeitslose wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet. Der Regelbedarf in Höhe von monatlich 409 Euro ist ausreichend und entspricht den verfassungsgemäßen Vorgaben, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 10. Juli 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: S 58 AS 5645/16). Einzelne Ausgaben wie für Alkoholika, Tabakwaren oder auch für einen Pkw dürften bei der Festlegung des Regelbedarfs gekürzt oder auch überhaupt nicht berücksichtigt werden.

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