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Lesedauer < 1 MinuteUnerhörtes Urteil vom Bundessozialgericht: Schüler, die in sog. Hartz IV Familien leben, müssen die Monats-Fahrkarten selbst bezahlen Zwei Urteile von Sozialgerichten hat heute das Bundessozialgericht in Kassel aufgehoben. Die Bundesrichter urteilten, dass Kinder, die in Hartz IV Familien leben, die Kosten für eine Monatsfahrkarte selbst vom kargen ALG II Regelsatz begleichen müssen (Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 44/08 R). Im verhandelten Fall besucht eine Schülerin eine Berufsschule, die etwa 20 KM vom Wohnort entfernt liegt. Im ALG II Regelsatz sind lediglich 16,88 EUR für Fahrtkosten zur Schule/Ausbildung vorgesehen. Die Fahrtkosten sind jedoch um ein Vielfaches höher, als der Pauschbetrag für die Fahrtkosten. Der Vater beantragte daraufhin einen Zuschuss bei der Arge, der jedoch abgelehnt wurde. Auch ein …
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