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Hartz IV Schulbedarfspaket: Termin verpasst?


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Das „Schulbedarfspaket“ im Bildungs- und Teilhabepaket – insgesamt 100 Euro im Jahr
Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren aus Familien im Hartz IV-Bezug werden zu Beginn eines Schulhalbjahres, d.h. exakt zum 01. August bzw. 01. Februar d.J. 70 Euro bzw. 30 Euro gezahlt. Die Leistung bedarf als einzige keines Antrages. Sie wird automatisch an bedürftige Familien überwiesen (anders bei Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten, vgl. III.).

SGB XII (Sozialhilfe) und entsprechend bei Bezug von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes: Anders als im SGB II werden die Bedarfe für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, in Höhe von 70 Euro und für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt, in Höhe von 30 Euro anerkannt.

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