Hartz IV Schuldenfalle Ferienjob
Lesedauer 2 Minuten
Hartz IV: Nebenjob und Ferienjob – eine Schuldenfalle für Schülerinnen und Schüler
07.08.2017
Viele Schülerinnen und Schüler, die sich nicht nur in den Ferien etwas hinzuverdienen wollen, sondern schon während der Schulzeit nebenher mit einem Minijob Verantwortung übernehmen, landen in der Schuldenfalle, denn das (deutlich höhere) Einkommen während der Sommerferien ist dann meist nicht mehr privilegiert. Betroffene sehen sich so plötzlich mit Forderungen ihres Jobcenters auf Rückzahlung etlicher Hundert Euro konfrontiert und fühlen sich von der Politik betrogen.
Schuld daran ist eine Festlegung der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 Abs. 4 ALG II-V), danach wird nur das in den ersten 4 Ferienwochen jedes Kalenderjahres erarbeitete Einkommen privilegiert. Nicht mitgezählt werden dabei lediglich Einkünfte bis max. 100 Euro je Monat.
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