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Lesedauer 2 MinutenEin-Euro-Jobs bringen keine Arbeit: Der Bundesrechnungshof kritisiert die Nichteinhaltung der Vorraussetzungen für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs an Hartz IV Betroffene. Noch immer werden Hartz IV Bezieher zu sinnlosen Ein-Euro-Job Maßnahmen verdonnert, obwohl die Kritik an den „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ nicht abreißt. Laut eines in der vergangenen Woche vorgelegten Prüfberichts des Bundesrechnungshofs erfüllen die Maßnahmen vielfach nicht die vorgeschriebenen Voraussetzungen. Dennoch hält die Bundesagentur für Arbeit an der Vergabe der sog. Ein-Euro-Jobs fest. Es ginge u.a. darum zu prüfen, ob eine „Arbeitsbereitschaft“ vorliegt. Arbeitsgelegenheiten sind nach § 16 Abs. 3 SGB II eine Maßnahme für „Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Zudem müssen solche „Ein-Euro-Jobs“ immer zusätzlich und begrenzt sein, das bedeutet, …
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