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Hartz IV-Skandal-Urteil: 3 Jahre Sanktionen


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Jobcenter darf Hartz IV drei Jahre lang um 30 Prozent verringern

09.03.2016

Kassel (jur). Erhalten Hartz-IV-Bezieher beim Arbeitslosengeld II zu viel, müssen sie zu viel erhaltene Leistungen monatlich wieder abstottern. Das Jobcenter kann hierfür sogar drei Jahre lang jeden Monat die Hilfeleistung um 30 Prozent aufrechnen, urteilte am Mittwoch, 9. März 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 20/15 R). Auch wenn der Hartz-IV-Bezieher aus seiner Regelleistung dann nichts mehr ansparen kann, werde das menschenwürdige Existenzminimum trotzdem noch gewährleistet. Bei notwendigen Anschaffungen könnten Langzeitarbeitslose dann allerdings beim Jobcenter extra einen Zuschuss beantragen, so der 14. BSG-Senat.

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