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Lesedauer < 1 MinuteDas hessische Landessozialgericht urteilte: Eine Stromversorgung für ALG II Bezieher muss gewährleistet sein Das hessische Landessozialgericht hatte einen recht ungewöhnlichen Fall zu beurteilen. Ein 43 Jahre alter Mann lebt auf einem Bauwagenplatz in einem 10 Quadratmeter großen Bauwagen in Frankfurt am Main. Um im Winter zu heizen, verwendet der Kläger einen Holzofen. Die Stromversorgung wurde bislang über eine kleine Solaranlage gewährleistet. Ein Anschluss zur regulären Stromversorgung besteht nicht, so dass der Betroffene auf die Solaranlage angewiesen ist. Die Anlage ist allerdings vor zwei Jahren kaputt gegangen, so dass der ALG II Bezieher bei der zuständigen "Hartz IV-Behörde" einen Antrag auf Reperatur bzw. Neuanschaffung einer kleinen Solaranlage stellte. Doch das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag aufgrund der zu …
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