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Hartz IV: Übernahme missbräuchlicher Stromschulden

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


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Jobcenter muss bei Missbrauch keine Energieschulden bezahlen

27.06.2016

Energieschulden von Hartz-IV-Abhängigen muss das Jobcenter nicht per Darlehen ausgleichen, wenn die Betroffenen sie herbeiführten, weil sie das dafür vorgesehene Geld anderweitig verbrauchten, und wegen diesem Verhalten vermutlich auch in Zukunft Energieschulden anhäufen. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren.

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Event: Hartz IV: Übernahme missbräuchlicher Stromschulden

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