Hartz IV: Unterkunftskosten Alleinerziehender
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SGB II: Unterkunftskosten Alleinerziehender von Herbert Masslau
02.11.2012
Der Bundesgesetzgeber hat keine KdU-Kriterien erlassen, im Gegenteil, der Ermächtigungsparagraph 27 SGB II a.F. wurde abgeschafft mit Wirkung 1. April 2011. Statt selber konkrete Kriterien zu entwickeln, verstoßen die BSG-Entscheidungen zunehmend gegen das Willkürverbot Art. 3 Abs. 1 GG.
Wenn trotz Kritik [s. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R, Rdnrn. 16 ff] auf die Länderbestimmungen (§ 10 WoFG, WFB’s) zurückgegriffen wird, dann müssen WoFG/WFB abstrakt so gelten, wie sie sind, dann kann nicht das BSG hingehen und die allgemeinen Flächen- und Personenzahlen nehmen, aber die Regelungen für Behinderte und Alleinerziehende verweigern bei der „abstrakten Angemessenheit“ – das ist wider Art. 3 Abs. 1 GG, weil es sich nicht sachlich begründen läßt und weil hier, so die Konsequenz aus BSG, Urteil vom 22. August 2012, Az.: B 14 AS 13/12 R, eine Mischung aus pauschaler Regelung als „abstrakte Angemessenheit“ und subjektiver Regelung als „Härtefall“ konstruiert wird, die sich so nicht aus der Anwendung der WoFG/WFB herleiten läßt.
