Lesedauer < 1 MinuteOrtsabwesenheit muss vorher vom Jobcenter genehmigt werdenJeder Hartz IV-Bezieher hat Anspruchauf Urlaub. Dieser muss vor der Ortsabwesenheit beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Nur wenn die Behörde den Antrag bewilligt, besteht auch während des Urlaubs ein Leistungsanspruch. Hartz IV-Anspruch besteht nur bei genehmigtem UrlaubErwerbslose, die im Hartz IV-Bezug stehen, verpflichten sich, zu jeder Zeit – außer bei nachgewiesener Krankheit – der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Sie müssen sich deshalb an ihrem Wohnort aufhalten und unter ihrer Anschrift erreichbar sein. Pro Kalenderjahr haben Hartz IV-Bezieher einen Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit, an denen sie nicht für das Jobcenter erreichbar sein müssen. Der Urlaub kann zusammenhängend am Stück genommen oder auf das Jahr verteilt werden. Wichtig ist jedoch zu wissen, …
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