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Hartz IV: Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss


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Unterhaltsvorschuss jetzt auch für über 12-Jährige Kinder

09.07.2017

Seit dem 1. Juli 2017 gelten Neuregelungen. Bislang galt der Unterhaltszuschuss für Kindern alleinerziehender Eltern bis zwölf Jahren. Seit der Neuregelung kann der Vorschuss auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden. Der Staat springt ein, wenn ein Elternteil den Unterhalt verweigert bzw. nicht zahlen kann.

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