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Lesedauer < 1 MinuteHartz IV: Voller alleinerziehender Zuschlag, wenn das Kind überwiegend beim Elternteil lebt Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen Alleinerziehendenzuschlag, wenn das Kind ganz überwiegend bei dem versorgenden Elternteil lebt. Darüber berichtet der Sozialrechtsanwalt Kay Füßlein. Im verhandelten Gerichtsstreit betreute die Klägerin ganz überwiegend das eigene Kind in der Woche alleinerziehend. Einmal in der Woche und an einigen Wochenenden betreut der Vater das Kind. Das JobCenter nahm dies zum Anlass, den Alleinerziehendenzuschlag nur für Tage des tatsächlichen Aufenthaltes zu bewilligen. Die Konsequenz sind 158 Seiten lange Bewilligungsbescheide, in denen taggenau der Zuschlag errechnet worden ist. „Schade um das Papier!“, witzelt RA Füsslein. Denn mit Gerichtsbescheid vom 14.04.2016 urteilte das SG Berlin- S 130 AS 29169/14- , dass bei …
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