Lesedauer 2 Minuten
Wenn das Trinkgeld ans Jobcenter fließt: Zwei Entscheidungen der Sozialgerichte sorgen für Unsicherheit. Müssen selbst kleinste Trinkgelder ans Jobcenter abgetreten werden oder darf ein Hartz 4-Empfänger wenigstens diese Anerkennung behalten?
04.12.2017
Jobcenter: Trinkgeld ist Einkommen
Die Argumentation der Jobcenter ist klar. Reflexartig wird darauf verwiesen, dass Trinkgeld natürlich Einkommen ist. Wenn ein Hartz 4-Empfänger also nebenbei in der Kneipe jobbt, gibt es den Lohn vom Chef und das Trinkgeld vom Kunden. Beides ist anzugeben und mindert den Regelbedarf.
Sozialgerichte: Heute so, morgen so
So argumentierte auch das Sozialgericht Landshut und zwang eine Hartz 4-Aufstockerin dazu, 25 Euro Trinkgeld im Monat ans Jobcenter abzugeben. Weil Freibeträge auf das Einkommen natürlich gelten, wäre nicht das ganze Trinkgeld weg. Fair genug? Nicht für das SG in Karlsruhe, wo andersrum entschieden wurde. Der Richter war der Meinung, dass der Betrag sehr klein sei und vor allem eine echte Anerkennung für die hervorragende Arbeit der Klägerin. Sie darf ihr Trinkgeld auch in Zukunft behalten. Wie immer zeigt sich: Wenn die Gerichte sich nicht einig sind, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Vielleicht geht es irgendwann bis zum Bundesgerichtshof, um Klarheit zu bekommen.
Hartz 4-