Lesedauer 2 MinutenUrteil: Jobcenter darf Unterkunftskosten von Hartz IV-Bezieherin in Gießen nichtkürzen19.12.2014 Das Jobcenter Gießen muss einer Hartz IV-Bezieherin die vollen Unterkunftskosten erstatten, obwohl diese über der ermittelten Angemessenheitsgrenze liegen. Das entschied das Sozialgericht Gießen am 28. November 2014 (Aktenzeichen: S 25 AS 859/14 ER). Demnach ist das vom Landkreis Gießen vorgelegte Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nicht schlüssig. 📚
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