Lesedauer < 1 MinuteSozialgericht Heilbronn: Datengrundlage für Mietobergrenzen muss verlässlich und gültig sein 21.04.2015 Immer wieder müssen sich die Gerichte mit der Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern beschäftigen, da diese von den Kommunen vielerorts häufig zu niedrig festgesetzt werden. So auch das Sozialgericht Heilbronn, das zu dem Schluss kam, dass die Datengrundlage zur Ermittlung der Mietobergrenzen verlässlich und gültig sein muss. Ein veralteter und lückenhafter Mietspiegel könne deshalb nicht als Datengrundlage herangezogen werden (Aktenzeichen: S II SO 1505/13 L). Mietobergrenzen können nach Werten der Wohngeldtabelle ermittelt werdenIm konkreten Fall hatte eine Sozialhilfebezieherin aus Heilbronn geklagt, die in einer 58 Quadratmeter großen Wohnung mit einer monatlichen Kaltmiete von 440 Euro lebte. Der Leistungsträger weigerte sich die Mietkosten in …
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