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Hartz IV: Zu Wenig Geld für Stromkosten

Hartz IV: Zu Wenig Geld für Stromkosten – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 Minuten13.07.2011 Laut einer Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) erhalten Hartz IV Bezieher zu wenig finanzielle Hilfen für Stromkosten. Vielfach müssen Betroffenen draufzahlen. Nur 321,80 Euro stehen für Stromkosten zur Verfügung Die GVS ermittelte, dass im regulär gültigen Hartz IV Regelsatz für einen Alleinstehenden pro Jahr etwa 321,80 Euro für Stromkosten zur Verfügung stehen. Der Strom des kostengünstigsten Stromanbieters für einen Single-Haushalt im Bundesland Sachsen beträgt allerdings 435,50 Euro. Dem Haushalt fehlt demnach ein Betrag von 113 Euro. In anderen Bundesländern sah es indes nicht besser aus. So mussten Hartz IV Betroffene in Thüringen sogar 147 Euro jährlich zusätzlich von den Regelleistungen für Strom ausgeben. Eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft in Sachsen könne demnach bis zu 524 …

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