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Lesedauer < 1 MinuteHartz IV Bezieher die an der Immunschwächekrankheit Aids leiden, haben einen zusätzlichen Anspruch auf Mehrbedarf. (23.08.2010) ALG II Bezieher, die an der Immunschwächekrankheit AIDS (HI-Virus) erkrankt sind, haben einen zusätzlichen Hartz IV Mehrbedarfs-Anspruch. Das urteilte das Bundessozialgericht in dem Urteil AZ B 14 AS 13/10 R. So müssen die Kosten für den erhöhten Hygiene-Aufwand von den zuständigen Behörden auch rückwirkend übernommen werden. Im vorliegenden Fall hatte ein an HIV- Erkrankter Arbeitslosengeld II Bezieher von der zuständigen Arbeitsagentur eine Mehrbedarfs-Pauschale von 20,45 Euro pro Monat beantragt. Damit sollte der höhere Bedarf an Bett- und Unterwäsche und Toilettenpapier abgedeckt werden. Den Antrag stellte der Kläger bereits 2007. Doch die zuständige Behörde lehnte ab. Darauf klagte der Betroffene vor dem …
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