Lesedauer 2 MinutenVorsicht bei hohen Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen ab 201517.12.2014 Mit dem Jahreswechsel greift eine neue Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alle gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht über den Gesundheitsfonds decken können, dürfen Zusatzbeiträge erheben. Übersteigen diese den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt, müssen Hartz IV-Bezieher die zusätzlichen Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten. Beiträge, die den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nicht übersteigen, werden dagegen vom Jobcenter übernommen. 📚
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