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Lesedauer < 1 MinuteZusatzbeiträge der Krankenkassen: Auch bei Hartz IV muss man zahlen.Viele Krankenkassen werden künftig einen Zusatzbeitrag verlangen – in der Regel acht Euro monatlich. Generell gilt: Es gibt keine Befreiung für Menschen mit wenig Geld. Auch Hartz-IV-Bezieher müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Viele Bürger haben bereits die Krankenkasse gewechselt. Es ist davon auszugehen, dass darunter auch viele ALG II Bezieher sind. In einigen Fällen ist aber eine Erstattung der Kosten über die Hartz-IV-Ämter möglich: Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht: Man kann kündigen und in eine billigere Kasse wechseln, die noch keinen Zusatzbeitrag verlangt. Ist ein solcher Wechsel nicht möglich, dann muss das Hartz-IV-Amt den Zusatzbeitrag erstatten: Wenn jemand erstmals Hartz IV beantragt und die …
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