Lesedauer < 1 MinuteSozialgericht Dresden hebt Zwangsverrentung auf – Jobcenter darf nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand schicken 16.04.2015 Das Sozialgericht Dresden hat festgestellt, dass es rechtswidrig ist SGB-II-Leistungsbezieher zur vorzeitigen Beantragung der Altersrente aufzufordern, wenn zuvor die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde (Az.: S28 AS 567/14 ER). 📚
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