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Heizkostenrückzahlung: Nicht immer ALG II-Kürzung

Heizkostenrückzahlung: Nicht immer ALG II-Kürzung – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 MinutenHeizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen 26.11.2015 Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren Hartz IV Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist. 📚

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