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Hochwasser: Was wird bei Hartz IV angerechnet?


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Hochwasser-Hilfe: Anrechnung von Hartz IV weil keine Gesetzesregelung besteht

06.06.2013

Immer wieder fragen sich Hochwasser-Opfer, die Hartz IV beziehen, ob die bereitgestellten finanziellen Hilfen an die laufenden Hartz IV-Zahlungen angerechnet werden. Im Normalfall, und so werden auch die Jobcenter agieren, werden Zuwendungen als Einkommen angesehen. Und jegliches Einkommen muss den Behörden gemeldet werden. Diese werden dann die Zahlungen anrechnen und entsprechend weniger Arbeitslosengeld II auszahlen. Aus diesem Grund fordert der Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling, dass die Bundesregierung einen „unbürokratischen Umgang auch mit Hochwasser-Opfern üben soll“, die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

„Die Hochwasser-Katastrophe in Ost- und Süddeutschland stellt für alle Opfer eine besondere Härte und Herausforderung dar. Die Hochwasser-Opfer sollen dabei unbürokratische Hilfe seitens des Bundes und der Länder erhalten. Dabei dürfen jedoch gerade für Menschen im Bezug von Sozialleistungen keine besonderen Härten entstehen, wenn sie auf Spenden oder Hilfszahlungen angewiesen sind. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Zuwendungen im Rahmen der Soforthilfe für Schäden oder Nachteile im Zusammenhang mit dem Jahrhundert-Hochwasser nicht auf SGB-II-Leistungen angerechnet werden.“

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