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01.01.2026

Illegal? Jobcenter ignoriert Sozialgericht

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


Lesedauer 2 Minuten

Illegal ist ganz egal – Jobcenter ignoriert Sozialgericht
Das Jobcenter Soest stellte die Gelder an eine Hartz-IV-Betroffenen ein, nachdem „Hartz-IV-Detektive“ in ihrer Wohnung fremde Schuhe fanden. Das Jobcenter schloss daraus, dass ein Mann mit ihr zusammen lebe, der Geld habe, um sie zu unterstützen. So weit, so willkürlich. Vor keinem Gericht würden fremde Schuhe als Beweis dafür durchgehen, dass hier jemand wohnt, der so viel Geld verdient, dass ein anderer Mensch nicht bedürftig ist. Es ist nicht einmal ein hinreichender Beleg dafür, dass ein anderer Mensch in dieser Wohnung lebt.

Falsche Unterstellung
Die willkürliche Unterstellung des Jobcenters war zudem nachweislich falsch. Die Frau lebt allein mit ihren Kindern und bekommt keine finanzielle Unterstützung außer der des Jobcenters. Sie schaltete deshalb umgehend einen Anwalt ein.

Gericht entscheidet gegen Zumutung
Die Frau befand sich in einer aktuellen Notlage. Hier tritt der Eilrechtsschutz beim Sozialgericht in Kraft. Ist der Fall eindeutig, erlässt das Gericht eine einstweilige Anordnung. Das Sozialgericht in Dortmund hatte keinen Anlass, den Fall auf juristisches Klein-Klein zu durchleuchten. Es entschied glasklar: Das Jobcenter muss die einbehaltenen Mittel an die Frau sofort auszahlen.

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