Lesedauer 2 MinutenRechteabbau durch die Hintertür: Immer weniger Rechtsanwälte können Hartz IV Bezieher vertreten, weil die Jobcenter sich weigern, die Anwaltskosten zu zahlenImmer wenige Anwälte wollen Hartz IV Bezieher vor Gericht vertreten. Das ist eine Folge des andauernden Rechtsabbaus in Deutschland. Denn immer häufiger müssen die Rechtsanwälte auf ihr Honorar verzichten. Häufigster Grund: Gewinnt der Hartz IV Beziehende einen Prozess gegen das Jobcenter, muss dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Hat der Erwerbslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechnen die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt geht dann leer aus. Das allerdings ist höchst rechtswidrig und hat perspektivisch verheerende Folgen für Hartz IV Betroffene. Hat das System? Wollen die Jobcenter so durch die Hintertür Klagen von Hartz IV Beziehern verhindern? …
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