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Jobcenter darf pauschal Hartz IV-Satz kürzen

Jobcenter darf pauschal Hartz IV-Satz kürzen – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 3 MinutenJobcenter darf Hartz IV für unter 25-jährige Kinder pauschal mindernBei den Eltern im Haushalt zu wohnen, bringt Kostenersparnisse. Daher darf das Jobcenter volljährigen Kindern unter 25 Jahren das Arbeitslosengeld II pauschal um 20 Prozent mindern, wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 7. September 2016 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 371/11). Der Gesetzgeber gehe hier zu Recht von einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft aus, so die Karlsruher Richter. Auch die Anrechnung der Einkommen der Eltern auf die Hartz-IV-Leistung des Kindes sei daher erlaubt. Nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten erwachsene, unter 25 Jahren alte und noch bei den Eltern lebende Kinder nicht den vollen Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende, sondern nur 80 Prozent davon. Dabei wird …

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