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Jobcenter: Faule Ausrede beim Widerspruchsbescheid


Lesedauer 2 Minuten

Eine faule Ausrede in Form eines Widerspruchsbescheid bekam ein „Kunde“ des Jobcenters Köln, nach dem er über seinen Anwalt einen Widerspruch gegen eine zu Unrecht erlassene Sanktion eingelegt hatte.

04.10.2013

Der „Kunde“ sollte für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September mit 30% seines Regelsatzes sanktioniert werden und erhielt darüber einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Seine sanktionsfreudige Sachbearbeiterin, die auch gerne mal als „Herr“ im Absender firmiert, erließ den Sanktionsbescheid am 18. Juni.

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