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Jobcenter finanziert keine Börsentermingeschäfte


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LSG Celle lehnt Förderdarlehen für angebliche Existenzgründung ab

16.02.2017

Celle (jur). Jobcenter müssen keine Börsenspekulationen finanzieren. Für eine entsprechende selbstständige Tätigkeit steht Arbeitslosen kein Darlehen für das Startkapital zu, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Mittwoch, 15. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 7 AS 1494/15).

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