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Jobcenter finanziert keine Börsentermingeschäfte

Jobcenter finanziert keine Börsentermingeschäfte – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer < 1 MinuteLSG Celle lehnt Förderdarlehen für angebliche Existenzgründung ab 16.02.2017 Celle (jur). Jobcenter müssen keine Börsenspekulationen finanzieren. Für eine entsprechende selbstständige Tätigkeit steht Arbeitslosen kein Darlehen für das Startkapital zu, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Mittwoch, 15. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 7 AS 1494/15). 📚

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