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Jobcenter: Keine Übertragung ans Sozialgericht

Jobcenter: Keine Übertragung ans Sozialgericht – NordTV24 Symbolbild

Lesedauer 2 MinutenBSG-Urteil: Jobcenter muss Entscheidungen auf Grundlage zuvor ermittelter Tatsachen treffen01.07.2015 Nimmt das Jobcenter eine Hartz IV Leistungsbewilligung zurück, muss diese Entscheidung auf der Grundlage zuvor ermittelter Tatsachen getroffen werden. Somit ist die Sozialbehörde dazu verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungseinstellung erfüllt sind. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Juni 2015 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 30/14 R). Demnach darf das Jobcenter diese Aufgabe im Fall einer Klage nicht den Sozialgerichten zuschieben. 📚

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