Lesedauer 2 MinutenHartz IV-Behörde lässt Künstlerin verhungern25.06.2016 Kerstin Gundt, ist Liedermacherin, Autorin und Journalistin und gibt Seminare zu literarischem Schreiben. Arbeitslos ist sie keineswegs. Leben kann sie davon nicht: Für ihre Bücher bekommt sie 7% vom Verkaufspreis, CDs zu produzieren kostet mehr, als es einbringt. Kurz: Kerstin Gundt ist von Hartz IV abhängig. Das SGB sagt deutlich, dass das Amt die Kosten für Dienstleistungen und Fähigkeiten übernehmen muss, die der Selbstständigkeit dienen. Davon sieht die Betroffene aber nichts, nicht einmal Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss. 📚
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