Lesedauer < 1 MinuteUrteil: Bewährungsstrafe für Jobcenter-Mitarbeiterin, die sich am Geld Obdachloser bereicherte 03.12.2014 Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Krefeld musste sich am Dienstag wegen gewerbsmäßiger Untreue vor Gericht verantworten. Die Frau hatte 75.000 Euro, die für die Unterstützung von Obdachlosen vorgesehen waren, auf ihr Privatkonto transferiert und davon Urlaubsreisen und Luxusartikel finanziert. 75.000 Euro für Obdachlose in die eigene Tasche gestecktDie Jobcenter-Mitarbeiterin hatte im Namen ihrer Klienten Leistungen beantragt, die diese aber nie angefordert hatten. So vermisste auch zunächst niemand das Geld, dass sich die Frau auf ihr Privatkonto überwies. Ein schlechtes Gewissen schien sie nicht gehabt zu haben, als sie von den 75.000 Euro, die eigentlich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft gedacht waren, kostspielige Reisen und Luxusartikel finanzierte. …
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