Jobcenter muss Frauenhaus zahlen
Lesedauer 2 Minuten
Sozialgericht München: Kommune erhält Kosten erstattet
05.09.2016
(jur). Fliehen Hartz-IV-Empfängerinnen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus, muss das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Betreuung bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kosten wegen einer geringeren Auslastung des Frauenhauses hoch sind, entschied das Sozialgericht München in einem kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 22. Juni 2016 (Az.: S 52 AS 538/13).
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