Lesedauer < 1 MinuteVG Regensburg verpflichtet Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonliste 24.11.2014 Das Jobcenter Landshut ist verpflichtet, die aktuelle Diensttelefonliste herauszugeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) in seinem Gerichtsbescheid vom 04. November 2014 (Aktenzeichen: RN 9 K 14.488). Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich der Anspruch auf Herausgabe der Telefonnummern aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Geklagt hatte ein Hartz IV-Bezieher, dem ledig eine Servicecenter-Nummer vom Jobcenter mitgeteilt wurde. Interne Telefonlisten der Jobcenter sind vom Herausgabeanspruch des IFG umfasstDer Erwerbslose beantragte beim Jobcenter Landshut mit Schreiben vom 29. Dezember 2013, ihm eine aktuelle Liste mit allen Durchwahlnummern der Arbeitsvermittler und Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab und teilte ihm stattdessen die zentrale Telefonnummer der …
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