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Jobcenter Passkosten nicht bezahlen

Lesedauer ca. 1 Min. · NordTV24 Redaktion


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LSG Celle: Im Einzelfall kann Sozialhilfe einspringen

19.09.2017

Ausländische Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter nicht die Kostenübernahme für die Beschaffung eines Reisepasses verlangen. Es ist jedoch denkbar, dass das Sozialamt für die Kosten ganz oder zumindest teilweise aufkommen muss, heißt es in einem am Montag, 18. September 2017, veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 7 AS 1794/15). Die Celler Richter haben wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.

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