Jobcenter Passkosten nicht bezahlen
Lesedauer 2 Minuten
LSG Celle: Im Einzelfall kann Sozialhilfe einspringen
19.09.2017
Ausländische Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter nicht die Kostenübernahme für die Beschaffung eines Reisepasses verlangen. Es ist jedoch denkbar, dass das Sozialamt für die Kosten ganz oder zumindest teilweise aufkommen muss, heißt es in einem am Montag, 18. September 2017, veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 7 AS 1794/15). Die Celler Richter haben wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.
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