Lesedauer 2 MinutenUngerechtfertigte Sanktionen gegen kranke Frau 03.06.2014 Das Hamburger Jobcenter strich einer Frau, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wurde, die Leistung. Die 45-Jährige hatte sich geweigert ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, da dies gegen den Datenschutz verstößt. Das bestätigte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz. Dennoch lenkte das Amt nicht ein. Über den Fall berichtete die Online-Ausgabe der Zeitung „Junge Welt“. 📚
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