Lesedauer 2 MinutenSkandal: Chronisch kranker Hartz IV-Bezieher darf laut Jobcenter trotz Umgangsrecht für seinen Sohn nicht in behindertengerechte Wohnung für temporäre Bedarfsgemeinschaft umziehen 12.05.2015 Das Jobcenter Gelsenkirchen Buer verweigert einem schwer kranken Mann und seinem temporär bei ihm lebenden Sohn den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung. Das Amt ist der Ansicht, dass dem Hartz IV-Bezieher lediglich eine Wohnung für einen Einpersonenhaushalt zusteht. Nun soll der kranke Mann weiterhin im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses ohne Aufzug leben bis er eine Wohnung gefunden hat, die den Vorgaben des Jobcenters entspricht. Dass seine gesundheitliche Verfassung dies nicht länger zulässt, scheint für das Amt keine Rolle zu spielen. 📚
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