Lesedauer < 1 MinuteHartz-IV-Unterkunftskosten: Der Verein Tacheles wirft dem Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor 18.01.2016 Das Landessozialgericht NRW (LSG) verurteilte das Jobcenter Wuppertal bereits Ende Oktober dazu, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende in rechtmäßiger Weise zu bemessen. Jobcenter-Vorstandsmitglied Uwe Kastien erklärte noch Ende letzten Jahres „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“ (WZ 30.12.2015). 📚
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