Lesedauer 2 MinutenUrteil: Praktikantin hat keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel 20.10.2014 Nach dem eine Frau aus Nordrhein-Westfalen ein achtmonatiges Praktikum in einem Supermarkt absolviert hatte, klagte sie auf ein rückwirkendes Arbeitsentgelt in Höhe von zehn Euro pro Stunde. Während des Praktikums habe die Arbeitsleistung und nicht die Ausbildung im Vordergrund gestanden, so die Begründung der zuvor erwerbslosen Frau. Das Landesarbeitsgericht Hamm hob das erstinstanzliches Urteil jedoch auf, nach dem der Klägerin ein Arbeitsentgelt zugesprochen wurde. Zwischen den Parteien sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden, erklärte das Gericht. Zudem habe die Frau während ihres Praktikums Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Trägervereins erhalten (Aktenzeichen: 1 Sa 664/14). 📚
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