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Kein Entschädigungsanspruch für Hartz IV Bezieher


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Bei überlangen Verfahren geht eine Entscheidungsanspruch an das Jobcenter über, wenn Kläger Hartz IV Bezieher ist
Der Rechtsanwalt Dr. Preiß-Jankowski weist auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22.09.2016 zum Aktenzeichen L 15 SF 21/15 EK AS hin. Hintergrund ist, daß eigentlich jedem Bürger ein Entschädigungsanspruch zusteht, wenn sein Gerichtsverfahren unangemessen lang wird. Das ist in §§ 198 ff. Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Hintergrund dieser Regelung ist, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von Deutschland verlangt hat, daß es eine Regelung schaffen soll, damit Bürger nicht länger darauf beschränkt sind, hilflos zuzusehen, wie ein Gericht seine Entscheidung auf den St. Nimmerleinstag verschiebt.

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