Kein Hartz IV-Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz
Lesedauer 2 Minuten
Kein Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz
(jur). Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz haben keinen Anspruch auf einen ernährungsbedingten Mehrbedarf. Die verbreitete Unverträglichkeit gegen Milcheiweiß sei nicht mit erhöhten Lebensmittelkosten verbunden, befand das Sozialgericht (SG) Darmstadt in einem am Donnerstag, 31. März 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: S 20 AS 331/14).
Es wies damit einen 54 Jahre alten Hartz-IV-Empfänger aus Südhessen ab. Bei seinem Jobcenter hatte er eine Bescheinigung seines Hausarztes eingereicht, wonach bei ihm eine Laktoseintoleranz besteht. Gestützt darauf beantragte er einen Mehrbedarf für eine laktosefreie Ernährung.
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