Lesedauer 2 MinutenBSG: Fortführung eines Betriebs führt noch nicht zu neuem Anspruch 09.06.2017 Scheitert ein in Insolvenz gegangener Arbeitgeber daran, sein Unternehmen wieder in die Gewinnzone zu bringen, haben die Beschäftigten bei einer erneuten und nun endgültigen Pleite nicht ein zweites Mal Anspruch auf Insolvenzgeld. Denn ein erneuter Anspruch entsteht nur, wenn das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit zwischenzeitlich überwunden hatte, urteilte am Freitag, 9. Juni 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 14/16 R). 📚
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