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Lesedauer 2 MinutenLSG Mainz: „Jobbörse“ der Bundesagentur für Betreiber tabu27.01.2017 Mainz (jur). Wer Arbeit in einer „Rotlichtbar“ sucht, wird im Online-Portal „Jobbörse“ der Bundesagentur für Arbeit nicht fündig. Die Bundesagentur muss derartige Stellenangebote nicht in ihre Jobbörse einstellen, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 27. Januar 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: L 1 AL 67/15). 📚
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