Lesedauer 4 MinutenFeststellungsklage wird verhandelt: Keine Hartz IV Leistungen bei verweigerten Kontoauszügen? 11.03.2015 Am 17. März verhandelt das Sozialgericht in Koblenz darüber, ob eine Leistungseinstellung wegen nicht Vorlage der Kontoauszüge rechtmäßig ist. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate im Rahmen der Mitwirkungspflicht gefordert werden kann, allerdings ist die von vielen Jobcentern praktizierte Vorgehensweise der Leistungseinstellung bei Nichtvorlage der Kontoauszüge weder durch die Rechtsprechung des BSG noch durch die Regelungen der Sozialgesetzgebung begründet. 📚
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