🔴 EILMELDUNG:

Keine Massenentlassung in der Elternzeit


Lesedauer 2 Minuten

Schutz bei Massenentlassung gilt auch bei Eltern in Elternzeit

08.07.2016

Karlsruhe (jur). Bei der Massenentlassung von Beschäftigten dürfen Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz nicht benachteiligt werden. So müssen auch Eltern in Elternzeit von stärkeren Schutzvorschriften bei einer Massenentlassung profitieren können, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 6. Juli 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 3634/13). Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt als frauendiskriminierend auf.

Im konkreten Fall war die Klägerin als „Ticketing/Reservation Agent“ bei einer früheren griechischen Fluggesellschaft in der Niederlassung in Frankfurt am Main beschäftigt. Wegen Zahlungsschwierigkeiten und einer damit einhergehenden Sonderliquidation musste das öffentliche Unternehmen betriebsbedingt Personal entlassen.

📚

Verified by MonsterInsights