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Keine Pfändung von Kindergeld


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Keine Kindergeldpfändung wegen unbezahlter Kinderschuhe

20.04.2016

Gläubiger können keine Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe fordern. Das Kindergeld ist grundsätzlich nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 20. April 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 68/13). Denn eine Pfändung könne dazu führen, dass der gesetzliche Anspruch des Kindes auf Unterhalt nicht erfüllt wird.

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