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Keine Sozialhilfe durch falsche Angaben


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LSG Stuttgart: Sechs Monate obdachlos ist kein fester Aufenthalt

13.06.2016

Stuttgart (jur). Durch falsche Angaben über ihr Einreisedatum können sich EU-Bürger keine Sozialhilfeleistungen erschleichen. Denn können sie keinerlei Nachweise über ihre Arbeitsuche oder ihren Wohnaufenthalt beibringen, können die Sozialbehörden auch nach vermeintlich sechsmonatigem Aufenthalt die Sozialhilfe verweigern, wie aus einem am Samstag, 11. Juni 2016, veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hervorgeht (Az.: L 2 SO 1151/16 ER-B).

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