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Lesedauer < 1 MinuteLSG Stuttgart: Sechs Monate obdachlos ist kein fester Aufenthalt 13.06.2016 Stuttgart (jur). Durch falsche Angaben über ihr Einreisedatum können sich EU-Bürger keine Sozialhilfeleistungen erschleichen. Denn können sie keinerlei Nachweise über ihre Arbeitsuche oder ihren Wohnaufenthalt beibringen, können die Sozialbehörden auch nach vermeintlich sechsmonatigem Aufenthalt die Sozialhilfe verweigern, wie aus einem am Samstag, 11. Juni 2016, veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hervorgeht (Az.: L 2 SO 1151/16 ER-B). 📚
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