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Lesedauer 2 MinutenArbeitslosengeld II Beziehern werden die Kosten für eine Spedition bei einem Umzug nur in wenigen Ausnahmen bezahlt. Das Bundessozialgericht urteilte, Umzugskosten werden in einem angemessenen Rahmen vom Jobcenter bezahlt. (06.05.2010) Hartz IV Bezieher können die Kosten für eine Spedition nur in Ausnahmen von der zuständigen Behörde verlangen, urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel. Die obersten Sozialrichter legten dabei auch fest, wann einer Kostenübernahme für eine Spedition statt gegeben wird (BSG, Az.: B 14 AS 7/09 R). Im konkreten Fall hatte 68jähriger Mann aus Hessen, der Anfang 2005 in die Nähe von Wolfenbüttel zu seinen Kindern gezogen war. Zuvor hatte das Jobcenter den Mann zum Umzug aufgefordert, da die Kosten der Unterkunft als nicht angemessen angesehen wurden. Der Mann …
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