Lesedauer 2 MinutenBund setzt Ergebnisse des „Existenzminimumberichts“ nicht um 24.02.2016 (jur). Nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover ist der steuerliche Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu niedrig. Er wurde zum Steuerjahr 2015 ein Jahr zu spät und zudem nicht in ausreichendem Umfang angehoben, wie das FG in einem am Dienstag, 23. Februar 2016, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 7 V 237/15). Es gewährte damit einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Töchtern vorläufigen Rechtsschutz. 📚
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