Lesedauer < 1 MinuteDas Kindergeld wird für alle Familie angehoben. Für Alle? Nein, Hartz IV beziehende Kinder und Eltern werden von der diesjährigen und darauffolgenden Kindergeld-Erhöhung faktisch ausgeschlossen bleiben. Das bestätigt nun auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem aktuellem Schreiben. Die, die es am Nötigsten brauchen, sind wieder einmal ausgeschlossen. Darin steht: „Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um vier Euro pro Kind erhöht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, bei denen Kindergeld auf den Leistungsanspruch angerechnet wird, ändert sich 2015 nichts. Nach gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung.“ Im Januar 2016 steigt das Kindergeld um weitere …
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